Arbeitsrecht

Unsere Arbeitsrechtsfachanwälte vertreten seit vielen Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fällen. Dieser Blick auf beide Perspektiven ermöglicht uns bei Auseinandersetzungen die Ziele jeder Partei zu verstehen und in den überwiegenden Fällen einen zufriedenstellenden Kompromiss für beide Seiten zu finden.

Unsere Leistungen beim Arbeitsrecht im Überblick:

  • Beratung und Begleitung bei der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
  • Beratung zu Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers
  • Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten

Konflikte außergerichtlich lösen

Nicht jeder juristische Streit endet vor Gericht. Wir bemühen uns um außergerichtliche Klärungen von Konflikten und sind zudem als Mediatoren tätig. Das erspart allen Parteien Zeit, Geld und Energie.

Sie wünschen eine juristische Erstberatung?

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
 

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